Ein großartiges Weihnachtsgeschenk: Scheck über 248.100 Euro aus dem Denkmalförderprogramm des Landes für Liebfrauenkirche

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen fördert die Instandsetzung der Katholischen Liebfrauenkirche in Horb am Neckar mit 248.100 Euro aus dem Denkmalförderprogramm des Landes

 

Staatssekretärin Andrea Lindlohr: „Dank des Einsatzes von kirchlichen, privaten und öffentlichen Denkmaleigentümerinnen und -eigentümern können wir unsere kulturellen Wurzeln bewahren.“

 

Im Rahmen einer digitalen Veranstaltung am heutigen Montag (19. Dezember 2022) überreichte die Staatssekretärin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, Andrea Lindlohr MdL, virtuell einen symbolischen Scheck über 248.100 Euro für die Katholische Liebfrauenkirche in Horb am Neckar an den Vorsitzenden des Kirchengemeinderats, Joachim Milles. Gefördert wird die Instandsetzung des Dachstuhls, der Dacheindeckung sowie der Fassade.

 

Staatssekretärin Andrea Lindlohr sagte: „Kulturdenkmale wie die Katholische Liebfrauenkirche in Horb am Neckar, die eine lange und wechselvolle Geschichte hat, sind sichtbare Zeichen unserer Vergangenheit. Sie sind es, die unser Land prägen und damit Identität stiften. Ihr Schutz ist Ausdruck unserer Wertschätzung gegenüber unserer Herkunft und unserer Geschichte. Umso mehr freue ich mich, wenn engagierte Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer ihr Kulturdenkmal aktiv in die Zukunft führen wollen und danke ihnen ganz herzlich für ihren Einsatz.“

 

Der Vorsitzende des Kirchengemeinderats der katholischen Kirchengemeinde Heilig Kreuz in Horb, Joachim Milles, sagte: „Die Kirchengemeinde ging ursprünglich nur von einer Dachsanierung der Kirche aus. Während der Voruntersuchungen wurde aber schnell klar, dass auch die Fassade und die Steinteile der Kirche sehr verwittert sind und ebenfalls saniert werden müssen. Die voraussichtlichen Sanierungskosten verdoppelten sich auf 2,3 Mio. €. Plötzlich war die Sanierungsmaßnahme in Gefahr. Es wurde überlegt die Sanierung in 2 Bauabschnitte zu teilen um die Schuldenlast für die kleine Kirchengemeinde auf einen längeren Zeitraum zu verteilen. Dank des Denkmalförderprogramms kann die Dach- und Fassadensanierung jetzt doch gemeinsam umgesetzt werden. Darüber sind wir als Kirchengemeinde sehr froh und dankbar – ein großartiges Weihnachtsgeschenk!“

 

Spätgotische Liebfrauenkirche diente Franziskanern als Klosterkirche

 

Die spätgotische Liebfrauenkirche lag ursprünglich vor den Toren der Horber Stadtmauer. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts erweitert, gehörte sie zum Reichenbacher Klosterhof und diente seit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges den Franziskanern als Klosterkirche. Nach der Aufhebung des Klosters 1787 diente sie als Magazin und wurde erst um 1820 wieder als Gotteshaus genutzt. Der das Stadtbild bestimmende Bau ist für die Konfessions-, Kirchen- und Stadtgeschichte von Bedeutung und veranschaulicht die stadtbau- sowie siedlungsgeschichtliche Entwicklung von Horb seit dem 13. Jahrhundert.

 

Die Fördermittel sind Teil der dritten Tranche des Denkmalförderprogramms des Landes 2022, mit der rund 3,7 Millionen Euro für 42 Maßnahmen im Land zur Verfügung gestellt wurden. In Summe konnten in diesem Jahr in drei Tranchen rund 15,3 Millionen Euro für 185 Maßnahmen freigegeben werden. Von Seiten des Landesamts für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) konnten darüber hinaus bislang 116 weitere Anträge mit einem Volumen in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro für Maßnahmen unter 20.000 Euro bewilligt werden.

 

Weitere Informationen

Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihren Kulturdenkmalen eine Förderung von 50 Prozent spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Die Fördermittel werden aus Landesmitteln finanziert, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Teil stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

 

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können an das LAD gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de

 

Bildunterschrift: Die Staatssekretärin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, Andrea Lindlohr MdL, überreicht virtuell einen symbolischen Scheck an Joachim Milles, Vorsitzender des Kirchengemeinderats der katholischen Kirchengemeinde Heilig Kreuz in Horb.

 

Bildquelle: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg